HWG-Cleanup · Der direkte Einstieg für Ihre Website.HWG-Check buchen

Praxiswerbung. Heilmittelwerbegesetz. Verantwortung.

Verstoßen Sie
gegen das HWG
ohne es zu wissen?

In 24 Stunden wissen Sie, welche Aussagen auf den Prüfstand gehören.

Eine schöne Website macht ein unzulässiges Versprechen nicht zulässig. Garantierter Behandlungserfolg. Angebliche Risikofreiheit. Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Was auf Ihrer Website steht, ist nicht bloß Text. Es ist Ihre Werbung. Halten Ihre Website und Ihre Werbung einer Prüfung stand?

Ihr HWG-Check in 24 Stunden.

Website und Social Media.

HWG-Check buchen

Ab vollständigen Unterlagen und bestätigter Buchung. Neue Texte und Umsetzung separat terminiert.

Konkrete Empfehlungen für Ihre Werbetexte. Keine juristische oder medizinische Einzelfallprüfung.

Problematische Aussagen auf den Tisch.Fundstellen und Belege klären.Freigegebene Änderungen umsetzen.

01 / Erst das Risiko. Dann der Auftritt.

Kassieren Sie Patienten
statt Abmahnungen.

Unser HWG-Cleanup prüft die Werbeaussagen Ihrer gesamten Website und der zusätzlich vereinbarten Social-Media-Kanäle.

Konkrete Empfehlungen für Ihre Werbetexte. Keine juristische oder medizinische Einzelfallprüfung.

Das bekommen Sie.

  1. 01
    Ihre Website.

    Wir gehen Ihre gesamte vereinbarte Website durch und prüfen die Werbeaussagen im jeweiligen Zusammenhang.

  2. 02
    Markierte Aussagen. Klare Empfehlungen.

    Sie sehen die genaue Textstelle, warum sie auffällt und was daran geändert werden sollte.

  3. 03
    Wir übernehmen die Änderungen.

    Mit dem zusätzlich buchbaren Umsetzungspaket schreiben wir die Texte neu.

So sieht Ihr Bericht aus.

Fiktives Beispiel · kein Kundenfall

01 / Die Aussage

„Garantiert beschwerdefrei nach einer Behandlung.“

Beispiel: Überschrift einer Leistungsseite.

02 / Was auffällt

Der Satz verspricht ausnahmslosen Erfolg. Im Beispiel fehlen Einschränkungen und Belege.

03 / Unsere Empfehlung

Das pauschale Versprechen überarbeiten. Voraussetzungen, Grenzen und Belege der Behandlung klären.

Der Check markiert die Aussage und erklärt, was daran überarbeitet werden sollte. Neue Texte und Umsetzung gehören zum Zusatzpaket. Das Beispiel ist keine rechtliche Einzelfallbewertung.

Gute Absichten sind kein Freibrief.

Das HWG ist Gesetz.
Keine Empfehlung.

„Das machen die anderen auch“ ist keine Rechtfertigung. Entscheidend ist, was Sie Ihren Patienten versprechen und ob Sie so dafür werben dürfen.

IRREFÜHRUNG

Erfolg ist keine Garantie.

§ 3 HWG untersagt irreführende Werbung. Dazu gehört der falsche Eindruck eines sicheren Erfolgs oder ausbleibender schädlicher Wirkungen.

§ 3 HWG lesen
ARZNEIMITTELWERBUNG

Verschreibungspflichtige Medikamente.

Für verschreibungspflichtige Medikamente darf nicht beim allgemeinen Publikum geworben werden. Sachliche Information und Werbung sind dabei zu unterscheiden.

§ 10 HWG lesen
BILDER & PATIENTENSTIMMEN

Der Kontext entscheidet.

§ 11 HWG enthält konkrete Verbote. Nicht jede Patientenstimme und nicht jedes Vorher-Nachher-Bild ist pauschal verboten.

§ 11 HWG lesen

Allgemeine gesetzliche Orientierung, kein Befund zu Ihrer Website. Ob eine konkrete Aussage rechtswidrig ist, bedarf einer rechtlichen Einzelfallprüfung. Wir liefern die redaktionelle Grundlage und setzen freigegebene Änderungen um.

Der nächste Schritt

Ihre Werbung ist online.
Lassen Sie sie prüfen.

Schicken Sie uns den Link zu Ihrer Website und nennen Sie die Social-Media-Kanäle, die Sie einbeziehen möchten. Wir stimmen den Umfang ab und sagen Ihnen, wann Ihr Check starten kann.

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Beginnen wir mit
Ihrer Website.

Ihr Website-Check mit klaren Empfehlungen. Wählen Sie auf der nächsten Seite die passenden Zusatzleistungen.

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Unverbindliche Anfragen sind bereits möglich. Bitte keine Patienten- oder Gesundheitsdaten senden.